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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15 NZB   

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https://dejure.org/2016,99234
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15 NZB (https://dejure.org/2016,99234)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.06.2016 - L 1 R 313/15 NZB (https://dejure.org/2016,99234)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - L 1 R 313/15 NZB (https://dejure.org/2016,99234)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Sie behauptet nur, dass die Entscheidung des SG einen unzutreffenden Prüfungsmaßstab zugrunde lege, der nach ihrer Auffassung den Kriterien der Entscheidung des BSG vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 - nicht entspreche.
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Eine Divergenz setzt voraus, dass einerseits ein abstrakter Rechtssatz der anzutreffenden Entscheidung und andererseits ein der Entscheidung eines der in Absatz 2 Nr. 2 genannten Gerichte zu entnehmender abstrakter Rechtssatz nicht übereinstimme (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Eine Divergenz setzt voraus, dass einerseits ein abstrakter Rechtssatz der anzutreffenden Entscheidung und andererseits ein der Entscheidung eines der in Absatz 2 Nr. 2 genannten Gerichte zu entnehmender abstrakter Rechtssatz nicht übereinstimme (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34).
  • BSG, 30.07.2009 - B 1 KR 22/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Wer sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese entscheidungserheblich und klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Juli 2015 - L 1 KR 11/15 NZB unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - B 1 KR 22/09 B).
  • BSG, 09.06.2015 - B 12 KR 7/14 B

    Nachforderung von Beiträgen und Säumniszuschlägen; Höchstrichterlich geklärte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Eine Abweichung liegt nicht schon dann vor, wenn das SG eine höchstrichterliche Entscheidung unrichtig ausgelegt oder das Recht unrichtig abgewandt hat, sondern erst dann, wenn es andere Maßstäbe entwickelt hat (BSG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - B 12 KR 7/14 B Rdnr. 9).
  • BSG, 04.04.2013 - B 5 RS 12/13 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Nicht eine Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern eine nicht Übereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung wegen Abweichung (BSG, Beschluss vom 4. April 2013 - B 5 RS 12/13 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2015 - L 1 KR 11/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2016 - L 1 R 313/15
    Wer sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern diese entscheidungserheblich und klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (Beschluss des erkennenden Senats vom 21. Juli 2015 - L 1 KR 11/15 NZB unter Hinweis auf BSG, Beschluss vom 30. Juli 2009 - B 1 KR 22/09 B).
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